Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Auch Fehler des Finanzamts k...

Steuertipp: Auch Fehler des Finanzamts können zur Änderung des Bescheids führen

25.10.2024

Eine Änderung eines Steuerbescheids ist auch dann zulässig, wenn es bei der Übermittlung der Daten keinen Fehler vom Arbeitgeber oder der Krankasse gab (wonach auch bestandskräftige Bescheide nochmal »aufgemacht« werden dürfen), sondern der Fehler bei der Finanzbehörde lag. In dem konkreten Fall erhielt das Finanzamt vom ehemaligen Arbeitgeber des Ehemanns (der zusammen mit seiner Frau veranlagt wurde) elektronische Lohnsteuerbescheinigungen mit fehlerhaften Angaben, was zu einer falschen Berechnung der Steuerlast im ursprünglichen Steuerbescheid führte. Es ist erlaubt, Steuerbescheide zu korrigieren, wenn »von Dritten übermittelte Daten nicht korrekt berücksichtigt wurden« - unabhängig davon, ob der Fehler bei der Finanzbehörde lag. (BFH, IX R 20/23) - vom 20.02.2024

Mit Freunden teilen