Steuertipp: Finanzämter dürfen von Vermietern die Mietverträge anfordern
Rechtstipp: Eigentumswohnung - Bei Klimaanlagen dürfen von vornherein Auflagen bestehen
Steuertipp: Auch eine Onlineplattform kann gemeinnützig sein
Der Betrieb einer Online-Plattform zur Veröffentlichung gesellschaftspolitischer Anliegen kann nur dann als gemeinnützige allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens steuerlich anerkannt werden, wenn die dort behandelten Themen »einen Bezug zur Ausübung staatlicher Gewalt aufweisen und die Plattform in parteipolitischer Neutralität betrieben wird«. Es dürfen nicht lediglich Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgt werden. Entscheidend ist, dass sich ideell und nicht parteipolitisch gefärbt für demokratische Grundwerte eingesetzt wird, und dass der Rahmen der grundgesetzlich garantierten Willensbildungsfreiheit eingehalten wird. (BFH, V R 28/23) - vom 12.12.2024