Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Auch ein ganzes Hafengebiet ...

Steuertipp: Auch ein ganzes Hafengebiet kann ein erster Anlaufpunkt sein

03.08.2023

Ein Hafengebiet ist für einen Hafenarbeiter, der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung seines Arbeitgebers bei verschiedenen Betrieben im Hafen eingesetzt wird, nicht „typischerweise das arbeitstäglich aufzusuchende weiträumige Tätigkeitsgebiet“. Somit darf er in der Steuererklärung seine Fahrten, die er zur Arbeit zwischen Wohnung und dem Hafenzugang zurücklegt, mit dem individuelle Kilometersatz oder mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer ansetzen. Er muss sich nicht mit der Entfernungspauschale zufriedengeben. (BFH, VI R 4/21) - vom 03.02.2021

Mit Freunden teilen