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Steuertipp: Das Finanzamt darf nicht die "Art des Schreibens" vorschreiben
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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Auf öffentlichen Parkplätzen gilt nicht grundsätzlich "rechts vor links"
Steuertipp: Auch ein ganzes Hafengebiet kann ein erster Anlaufpunkt sein
Ein Hafengebiet ist für einen Hafenarbeiter, der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung seines Arbeitgebers bei verschiedenen Betrieben im Hafen eingesetzt wird, nicht „typischerweise das arbeitstäglich aufzusuchende weiträumige Tätigkeitsgebiet“. Somit darf er in der Steuererklärung seine Fahrten, die er zur Arbeit zwischen Wohnung und dem Hafenzugang zurücklegt, mit dem individuelle Kilometersatz oder mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer ansetzen. Er muss sich nicht mit der Entfernungspauschale zufriedengeben. (BFH, VI R 4/21) - vom 03.02.2021