Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Auch ein freiwilliger Verzic...

Steuertipp: Auch ein freiwilliger Verzicht auf Nießbrauch kostet Steuern

10.03.2026

Verzichtet eine Frauauf das ihr zunächst im Rahmen der Übertragung eines vermietetenWohngrundstücks auf die Kinder (als Erbengemeinschaft) eingeräumteNießbrauchsrecht und erhält sie dafür ein Entgelt, so ist diese Zahlungsteuerpflichtig. Die Entschädigung für die entgangenen Einkünfte aus Vermietungund Verpachtung des Nießbrauchers ist steuerbar und den Vermietungseinkünftenzuzuordnen, weil sie an die Stelle des ohne den Verzicht fortwährendenZuflusses an Mieteinnahmen tritt. Auch die Tatsache, dass die Frau auf dasNießbrauchsrecht freiwillig verzichtet hat, ändert nichts an der Steuerpflicht.(BFH, IX R 4/24) - vom 10.10.2025

Mit Freunden teilen