Rechtstipp: Sozialrecht - Ein Scheinarbeitsverhältnis bringt kein Kurzarbeitergeld
Steuertipp: Regeln aus der Satzung müssen zügig umgesetzt werden
Steuertipp: Auch ein freiwilliger Verzicht auf Nießbrauch kostet Steuern
Verzichtet eine Frauauf das ihr zunächst im Rahmen der Übertragung eines vermietetenWohngrundstücks auf die Kinder (als Erbengemeinschaft) eingeräumteNießbrauchsrecht und erhält sie dafür ein Entgelt, so ist diese Zahlungsteuerpflichtig. Die Entschädigung für die entgangenen Einkünfte aus Vermietungund Verpachtung des Nießbrauchers ist steuerbar und den Vermietungseinkünftenzuzuordnen, weil sie an die Stelle des ohne den Verzicht fortwährendenZuflusses an Mieteinnahmen tritt. Auch die Tatsache, dass die Frau auf dasNießbrauchsrecht freiwillig verzichtet hat, ändert nichts an der Steuerpflicht.(BFH, IX R 4/24) - vom 10.10.2025