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Rechtstipp: Zahnarztzulassung - Wer Atteste und Impfpässe fälscht, der darf nur privat behandeln
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Rechtstipp: Wohngebäudeversicherung - Schaden durch Sprenkler-Fehlalarm ist nicht versichert
Steuertipp: Auch ein Anwalt muss ELSTER benutzen
Will einRechtsanwalt in einer eigenen Steuersache gegen den Steuerbescheid Einsprucheinlegen, so muss er für die Übermittlung des Schreibens das sichereelektronisches Verfahren »ELSTER« der Finanzbehörden nutzen. Sendet er denEinspruch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) desFinanzamts, so ist der eingelegte Einspruch nicht formwirksam. Das gelte auchdann, wenn er das innerhalb der regulären einmonatigen Einspruchsfrist getanhat. (Niedersächsisches FG, 2 K 152/25) - vom 12.02.2026