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Steuertipp: Auch die "obere Führungsetage" kann pauschal besteuert werden
Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung können pauschal (mit 25 %) besteuert werden, wenn die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs (oder eines Betriebsteils) offensteht. Richtet ein Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier nur für Mitarbeiter aus, die zum »oberen Führungskreis« gehören (es handelte sich um Mitarbeiter, die eine bestimmte Karrierestufe erreicht hatten, aber keinen eigenständigen Betriebsteil bildeten), so kann auch dafür die Pauschalierung gelten. Dass die Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offenstand, steht dem nicht entgegen. Eine Betriebsveranstaltung ist eine solche, wenn sie auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter fußt. Das war hier erfüllt, zumal ausschließlich Beschäftigte des Betriebs (plus Begleitungen) teilgenommen hatten. Der Arbeitgeber habe bei Betriebsveranstaltungen praktisch keine Möglichkeit, die von ihm eingeladenen Arbeitnehmer mit der auf die Zuwendung entfallenden Lohnsteuer zu belasten. Die vereinfachte Berechnung mit einem Pauschsteuersatz solle daher übermäßigen Arbeitsaufwand in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle vermeiden. (BFH, VI R 5/22) - vom 27.3.2024