Rechtstipp: Pfändung - Pflegegeld ist kein Einkommen
Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Schulrecht - Wer Fotos vom Lehrer verschickt, der erhält einen Verweis
Steuertipp: Auch die Kosten für eine Pflege-WG sind abziehbar
Ist ein knapp 50 Jahre alter Mann aufgrund eines Motorradunfalls schwerbehindert - neben einem Grad von 100 weist der Schwerbehindertenausweis außerdem die Merkzeichen G (für erheblich gehbehindert), B (für Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) und H (für hilflos) aus -, so können seine Kosten für die Unterbringung in einer Pflege-WG als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das gelte für alle Miet- und Verpflegungskosten. Ausschlaggebend ist allein, dass die Wohngemeinschaft (ebenso wie ein Heim) in erster Linie "dem Zweck dient, (...) Menschen mit Behinderung aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen, in dem die notwendigen Betreuungs- Pflege- und Versorgungsleistungen erbracht werden". Dabei ist zu beachten, dass krankheits- oder pflegebedingt anfallende Kosten nur insoweit abzugsfähig seien als sie "zusätzlich zu den Kosten der normalen Lebensführung anfallen". (BFH, VI R 40/20) - vom 10.08.2023