Rechtstipp: Arbeitsrecht - Der Arbeitgeber darf auf "2G" bestehen...
Rechtstipp: Arbeitsrecht - Es dürfen keine Anreize dafür geschaffen werden, Urlaub nicht zu nehmen
Steuertipp: Auch der Bonus bei Altersteilzeit-Aufstockung ist frei
Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt hat. Ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung sei laut dem Finanzgericht Köln, dass die persönlichen Voraussetzungen erfüllt seien, der Arbeitnehmer sich somit noch nicht im Ruhestand befinde. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung müssen nicht im Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen vorliegen, sondern in dem Zeitraum, für den sie geleistet werden. (FG Köln, 6 K 1902/19) - vom 22.11.2021