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Steuertipp: Auch Bezüge der NATO sind in der Bundesrepublik zu versteuern
Ist ein ehemaliger Bundeswehrsoldat für die ISAF (Internationale Sicherungsunterstützungstruppe) in Afghanistan tätig und bezieht er dafür Lohn von der NATO, so sind diese Bezüge in Deutschland zu versteuern, wenn der Mann seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. Das Abkommen, das für bestimmte Gruppen von NATO-Beschäftigten etwas anderes vorsieht, greift nur dann, wenn diese ihren Dienstort auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik haben. Das war hier nicht der Fall. Und auch die Regelungen, die es für die Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen (wie zum Beispiel UNESCO oder WHO) gibt, sind nicht anwendbar. Die ISAF stelle keine derartige Sonderorganisation dar. (BFH, I R 43/19) - vom 13.10.2021