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Steuertipp: Auch bei einer Zwangsversteigerung fällt Spekulationssteuer an

07.10.2025

Grundsätzlich fällt bei dem Verkauf einer Immobilie aus demPrivatvermögen Spekulationssteuer an, wenn der Kauf innerhalb von zehn Jahrennach dem Erwerb über die Bühne geht. Das gilt auch dann, wenn der Verkauf nichtfreiwillig ist, sondern wegen einer finanziellen Notlage des Eigentümers inForm einer Zwangsversteigerung nötig geworden ist. Ein"Veräußerungsgeschäft" liegt auch dann vor, wenn "derentgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung auf eine andere Personwesentlich vom Willen des Steuerpflichtigen abhängen." Und das sei auchbei einer Zwangsversteigerung der Fall. Der Zeitpunkt der Abgabe desMeistgebots ist für die Berechnung der Zehnjahresfrist maßgeblich. (NiedersächsischesFG, 10 K 239/20) - vom 07.12.2023

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