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Steuertipp: Auch aufgezwungene «Ratenzahlung» kann Vorteile kosten
Erhält ein Arbeitnehmer eine Entschädigung, weil sein Dienstverhältnis aufgelöst wurde (Abfindung), so hat er das Recht, dieses Geld auf fünf Jahre verteilt zu versteuern. Durch diese "Fünftel-Regelung" aus dem Einkommensteuergesetz wird die Summe insgesamt ermäßigt besteuert. Allerdings ist Voraussetzung für diesen steuerlichen Vorteil, dass die Summe in einem Kalenderjahr zufließt und mit anderen Einkünften "kollidiert" - oder auf zwei Jahre verteilt wird und die Nebenleistung maximal zehn Prozent der Hauptleistung ausmacht. Bezieht eine Gesellschafterin einer GmbH in einem Jahr eine Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage (hier in Höhe von mehr als 470.000 €) und soll eine Restsumme (hier von 70.000 €) über zwei weitere Jahre verteilt werden, so handelt es sich dabei nicht mehr um eine geringfügige Nebenleistung. Das gelte auch dann, wenn der Gesellschafterin diese ratenweise Zahlung wegen der Liquiditätsprobleme der GmbH quasi aufgezwungen worden ist. (Thüringer FG, 1 K 478/20) – vom 28.07.2021