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Steuertipp: Auch auf minderjährige Kinder darf übertragen werden
Die befristete Übertragung einer vermieteten Immobilie auf die minderjährigen Kinder („unentgeltlicher Nießbrauch“) ist nicht missbräuchlich, wenn die Eltern - von der übertragenen Einkunftsquelle abgesehen - daraus keinen weiteren Steuervorteil ziehen. Das Finanzamt muss einen solchen Übertrag akzeptieren und darf die Einnahmen nicht weiterhin den Eltern zuschreiben. In dem konkreten Fall ging es um zwei minderjährige Kinder, deren Eltern ein bebautes vermietetes Gewerbegrundstück erwarben. Der Nießbrauch sei wirksam begründet. Ein Missbrauch liege dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die (…) zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Das war hier aber nicht gegeben. Auch eine Übertragung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht sei grundsätzlich unschädlich. (BFH, IX R 8/22) – vom 20.06.2023