Steuertipp: Betriebsausgaben - Auch "nachlaufend" darf abgezogen werden
Rechtstipp: Kündigung - Wenn die "AU" offensichtlich "ergaunert" wurde, geht's fristlos
Steuertipp: Auch an einem Samstag muss geklingelt werden
Eine Ersatzzustellung einer "förmlichen Zustellung" durch Einlegen in den Briefkasten ist unwirksam, wenn der Post-Zusteller zuvor nicht versucht, die Sendung mit einem wichtigen Schriftstück persönlich zu übergeben. In dem konkreten Fall ging es um die Zustellung eines Gerichtsurteils an einem Samstag in den Briefkasten einer Steuerberatungskanzlei. Der Zusteller hatte zuvor nicht geschaut, ob - trotz des Samstages - jemand in den Geschäftsräumen angetroffen werden konnte, er hatte nicht geklingelt. Dabei spiele es keine Rolle, ob dort tatsächlich eine Person anwesend war, die das Schriftstück hätte entgegennehmen können. (BFH, X R 14/21) - vom 25.06.2024