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Mit der gesetzlichen Umsetzung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 zur künftigen Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäftigten hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag in einer öffentlichen Anhörung befasst. Den Sachverständigen lagen dazu Anträge der Unionsfraktion (20/6909) und der Linksfraktion (20/1852) vor. Die Stellungnahmen der Sachverständigen reichten dabei von einer möglichst detaillierten bis hin zu einer möglichst flexiblen gesetzlichen Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes. Das Video zur Anhörung sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw41-pa-arbeit-zeitkonto-969674 (Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 725/2023 vom 10.10.2023)