Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Arbeit der Lebensgefährtin m...

Steuertipp: Arbeit der Lebensgefährtin muss "Fremdvergleich" standhalten

10.04.2025

Grundsätzlich gilt, dass Verträge unter Familienangehörigen einem Fremdvergleich standhalten müssen, sollen sie steuerlich anerkannt werden. Es werden zum Beispiel exorbitante Gehälter nicht akzeptiert. Hat ein Mann als Profiboxer Einkünfte und setzt er als Betriebsausgaben Bürotätigkeiten an, die seine Lebensgefährtin abgewickelt hat (wobei Steuerprüfern auffiel, dass ihr Honorar von 10 € auf 20 € verdoppelt worden war), so ist diese Zahlung an eine »nahestehende Person« steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Weil es keine vertragliche Vereinbarung über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gab, halte der Vertrag über die Büroarbeit einem Fremdvergleich nicht stand. Es fehle an einer klaren und eindeutigen Bestimmung. Die Aufwendungen seien nicht beruflich, sondern privat veranlasst. (FG Mecklenburg-Vorpommern, 2 K 385/18) - vom 16.03.2023

Mit Freunden teilen