Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Anonyme Anzeigen beim Finanz...

Steuertipp: Anonyme Anzeigen beim Finanzamt dürfen anonym bleiben

16.10.2025

Wurde gegen den Betreiber eines Gastronomiebetriebes anonymAnzeige beim Finanzamt erstattet, in der dem Gastronom angeblich »steuerlichesFehlverhalten« vorgeworfen wird, so muss die Finanzbehörde dem Gastronomenspäter keine Einsicht in die Steuerakten gewähren. Das auch dann nicht, wennnach einer so genannten »Kassen-Nachschau« ein Fehlverhalten des Gastronomennicht festgestellt werden konnte. Steuerpflichtigen sei keine Einsicht in eineanonyme Anzeige aus den Steuerakten zu gewähren, wenn »das Geheimhaltungsinteressedes Anzeigenerstatters und der Finanzbehörde höher zu gewichten sei als dasOffenbarungsinteresse des von der Anzeige Betroffenen« (wovon im Normalfallauszugehen ist). Nur, wenn der Steuerpflichtige infolge der Anzeige einerunberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt war, könne anderesgelten. (BFH, IX R 25/24) - vom 15.07.2025

Mit Freunden teilen