Steuertipp: Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Ein-Personen-Haushalt
Für die steuerlicheAnerkennung einer doppelten Haushaltsführung muss neben der Zweitwohnung amArbeitsplatz eine Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt bestehen. Ein eigenerHausstand erfordert eine Wohnung und finanzielle Beteiligung an denLebenshaltungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG). Laut BFH ist beieinem Ein-Personen-Haushalt die finanzielle Beteiligung automatisch erfüllt,unabhängig von der Herkunft der Mittel. Erst in einem Mehrpersonenhaushalt istdie Beteiligung relevant, etwa im Mehrgenerationenhaushalt (BFH-Urteil vom29.4.2025, VI R 12/23).