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Steuertipp: Altersvorsorgezulage - Erbt ein Mann Wohnung und Darlehen, so hilft die "Rente" bei der Tilgung
Erbt ein Mann eine Wohnung von seiner Ehefrau, die die beiden bis zum Tod der Gattin gemeinsam bewohnt hatten, und erbt der Mann auch ein Darlehen, mit der die Frau die Wohnung finanziert hat, so kann der Erbe zur Tilgung dieses Darlehens Kapital aus einem von ihm abgeschlossenen Vertrag verlangen, für den die Deutsche Rentenversicherung Bund Zulagen gezahlt hat, die nur für eine »wohnungswirtschaftliche Verwendung« vorgesehen sind (Altersvorsorgezulage). Die Rentenversicherung darf ihm die Auszahlung nicht mit der Begründung versagen, es liege kein »entgeltlicher Anschaffungsvorgang« vor, da der Mann die Wohnung »unentgeltlich im Wege der Erbfolge« erworben habe. Zwar stelle eine Übernahme eines Darlehens als Nachlassverbindlichkeit keine entgeltliche Anschaffung der finanzierten Wohnung dar. Jedoch sei das Gesetz so auszulegen, dass die Zulagen auch in solchen Fäll erhalten bleiben, in denen ein Erbe ein solches Darlehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernimmt. Es bestehe eine ununterbrochene Kausalität zwischen der Tilgung und dem Anschaffungs-Darlehen. (FG Berlin-Brandenburg, 15 K 15045/23) - vom 18.12.2023