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Steuertipp: Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit. Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen u. a. um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Das zu verwendende Muster ist im BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-2296-c / 20 / 10003 :006 vom 06.02.2024 enthalten, das auf der Internetseite des BMF abgerufen werden kann.