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Steuertipp: Ärzte können Motorsport-Sponsoring absetzen
Unterstützen Ärzte einen Motorsportler finanziell, wofür dieser ein Logo von ihnen auf seiner Rennkleidung zu platzieren hat, in dem auf die Praxisgemeinschaft hingewiesen wird, so kann der Aufwand als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Sponsoringmaßnahme dazu bestimmt ist, "das Image der Ärzte im angesprochenen Adressatenkreis zu fördern und dadurch das Vertrauen in die Personen und in deren Leistungen zu stärken". In dem konkreten Fall vor dem Bundesfinanzhof wurde das bejaht, weil der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf die sportmedizinische Qualität der Ärzte hingewiesen hatte und für Außenstehende eine konkrete Verbindung zu dem Sponsor und seine Leistungen erkennbar wurde. (BFH, VIII R 28/17) - vom 14.07.2021