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Steuertipp: PV-Anlage - Es zählt erst, wenn die "Verfügungsmacht" erteilt worden ist
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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Nur bei ernsthaften Zweifeln darf ein Detektiv die "AU" prüfen
Steuertipp: Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft
Für die Beurteilung der Frage, ob eine unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft als neue Gesellschafterin im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 4 des Grunderwerbsteuergesetzes gilt, weil an ihr mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, ist nur auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft abzustellen. Eine zuvor bereits bestehende Beteiligung des neuen Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an der grundbesitzenden Personengesellschaft ist unerheblich. (BFH, Urteil vom 31. Juli 2024, II R 28/21)