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Steuertipp: Auch wer ein Dienstfahrzeug besitzt, kann den eigenen Pkw nehmen
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Rechtstipp: Krankenversicherung - Ein "Neurostimulations-Anzug" wird nicht bezahlt
Steuertipp: Ändert sich ein Gesetz zugunsten der Steuerzahler, zahlt das Finanzamt
Gibt es offene Fälle vor Finanzgerichten dazu, wie mit Verlusten aus Termingeschäften umzugehen ist, und werden durch eine Gesetzesänderung alle Fälle zugunsten der Steuerzahler aufgehoben, so muss das auch für die gelten, die bereits geklagt hatten. Die Kosten dieser Verfahren müssen vom Finanzamt getragen werden. (BFH, VIII R 11/24) - vom 28.03.2025