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Steuertipp: 1%-Regelung Firmenwagen - Welche Kosten mindern den privaten Nutzungswert?
Wer für einen Firmenwagen die 1%-Regelung nutzt und bestimmte Kosten wie Treibstoff, Wartung oder Versicherung selbst übernimmt, kann diese auf den privaten Nutzungswert anrechnen lassen. Nicht abziehbar sind allerdings Maut-, Fähr- oder Parkgebühren sowie Aufwendungen etwa für Unfallversicherungen, Bußgelder oder einen Fahrradträger – das hat der Bundesfinanzhof bestätigt (Urteil vom 18.6.2024, VIII R 32/20). Nur vertraglich übernommene Kosten, die zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs zählen, werden berücksichtigt. Noch offen ist, ob selbst gezahlte Parkgebühren für einen vom Arbeitgeber gemieteten Parkplatz den Nutzungswert mindern. Wer betroffen ist, sollte unter Verweis auf das anhängige Verfahren (VI R 7/23) Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.