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Sind Kosten im Mietvertrag vereinbart, dürfen sie auch berechnet werden

16.09.2024

Eine Mieterin kann sich nicht erfolgreich dagegen wehren, dass ihre (ehemalige) Vermieterin unangekündigt »neue« Betriebskostenpositionen berechnet (hier ging es um »Hauswart« und »Gartenpflege«), wenn diese zwar mehrere Jahre nicht berechnet, aber im Mietvertrag vereinbart worden sind. Begleicht die Mieterin die beiden Positionen nach ihrem Auszug nicht, so darf die Vermieterin die offenen Beträge von der Mietkaution abziehen. Das gelte insbesondere dann, wenn die beiden eine Nettomiete »zuzüglich Vorauszahlungen« vereinbart hatten. Die Vermieterin musste nicht ankündigen, dass sie die beiden Positionen (wenn auch nach mehreren Jahren) erstmals berechnen werde. (AmG Hamburg-Bergedorf, 409 C 172/21)

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