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Verspätungszuschlag nach § 152 Abs. 2 AO verstößt nicht gegen Menschenrechte
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Finanzkonten-Informationsaustausch ist verfassungsgemäß
Rentenversicherung - Ein "versicherungsfreier" arbeitender Rentner erhält keine Erhöhung
Arbeitet ein Senior, der eine Altersrente bezieht, in Teilzeit und ist er bezüglich der Rentenversicherung versicherungsfrei, führt also nur der Arbeitgeber Beiträge in die Rentenkasse ab, so erhöhen diese Beiträge nicht mehr die persönliche Rente des Mannes. Das könne nur dann der Fall sein, wenn er auf die Versicherungsfreiheit verzichte und auch seinen Beitragsanteil auf das Rentenkonto einzahle. Er werde dadurch nicht in seinen Grundrechten verletzt. (Hessisches LSG, L 2 R 36/23)