Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Zwei Impfungen mit «Sputnik ...

Rechtstipp: Zwei Impfungen mit «Sputnik V» bringen kein Zertifikat

23.11.2021

Wurde ein Mann im Mai 2021 in Moskau mit dem Vakzin "Sputnik V" zum ersten Mal geimpft und im Juli das zweite Mal (in San Marino), so hat er keinen Anspruch auf einen deutschen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Der Impfstoff "Sputnik V" gehöre nicht zu den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgelisteten Impfstoffen. Er ist in Deutschland nicht zugelassen. Die Verweigerung der Bescheinigung stelle keinen Verstoß gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Freizügigkeit dar. (Hessischer VGH, 5 L 1529/21)

Mit Freunden teilen