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Rechtstipp: Zivilrecht - Gibt es Zweifel am Alter eines Fußballers, so darf darüber berichtet werden
Gibt es Zweifel am Alter eines Fußballspielers der Bundesliga (hier ging es um Youssoufa Moukoko von Borussia Dortmund), so darf darüber in einem Report über den Spieler (hier: Im SPIEGEL) auch berichtet werden. Gibt es ein Scan eines Papiers, das ein vier Jahre früheres Geburtsdatum ausweist, so darf darüber auch dann berichtet werden, wenn die Echtheit dieses Dokuments nicht geklärt ist. Das Landgericht Frankfurt am Main: „Alles, was den Verdacht eines möglicherweise falschen Alters oder der Herkunft betrifft, durfte und darf der Spiegel grundsätzlich äußern. Das ist eine zulässige Verdachtsberichterstattung.“ Denn der Fußballer (immerhin ist er ein deutscher Nationalspieler) sei eine Person von öffentlichem Interesse. Deswegen treten an dieser Stelle Persönlichkeitsrechte zurück. (Zudem basierte die Berichterstattung auf „ausreichend Indizien“.) (LG Frankfurt am Main, 2-03 O 425/22)