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Rechtstipp: Zivilrecht - Gab es für eine Wohnung keine Baugenehmigung, kann sie dennoch verkauft werden

02.02.2024

Hat ein Mann eine Wohnung gekauft (hier für 330.000 € in Frankfurt am Main), und stellt sich heraus, dass es für die Wohnung nie eine Baugenehmigung gegeben hatte (was auch der Verkäufer nicht wusste, der 14 Jahre lang selbst in den vier Wänden gelebt hat), so kann der Kauf nicht rückgängig gemacht werden, wenn die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart haben. Der Verkäufer hat nicht arglistig gehandelt. Er war beim Bau/Umbau nicht beteiligt, so dass ihm nicht vorgeworfen werden kann, ihm hätte sich die fehlende Baugenehmigung aufdrängen müssen. Mit dem Begriff "Wohnung" im Kaufvertrag sei keine "Beschaffenheitsgarantie" verbunden. (OLG Frankfurt am Main, 6 U 210/22)

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