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Steuertipp: Rechtswidrig einbehaltene Gelder müssen verzinst werden
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Rechtstipp: Zivilrecht - Fußballclubs haften für zündelnde Zuschauer
Verhalten sich Anhänger und Zuschauer eines Fußballvereins, der im Deutschen Fußball-Bund (DFB) organisiert ist, „daneben“ (zum Beispiel durch das Zündeln von Pyrotechnik im Stadion), so darf der Verband Geldstrafen gegen den Club aussprechen. Dadurch werden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt. Die Strafen seien als Präventivmaßnahme zu bewerten und dürften auch ohne ein Verschulden der Vereine verhängt werden. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dürfe vorsehen, dass Vereine für Zwischenfälle im Stadionbereich haften. (BGH, I ZB 54/20)