Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Zusammenlegung von Kirchengemeinden lösen Zahlungspflicht aus
Rechtstipp: Betriebsrente - Ein "10-Jahres-Zeitraum" für die Berechnung für Teilzeiter ist in Ordnung
Rechtstipp: Zivilrecht - Auch blinde Passanten müssen mit "normalen" Gefahren rechnen
Eine Verleihfirma für E-Scooter muss nicht für einen Unfall haften, wenn die Roller richtig abgestellt waren, über die ein blinder Fußgänger stürzt und sich verletzt. Auch ein Blinder muss an solchen Stellen mit Hindernissen rechnen. Im dem konkreten Fall ging es einen Mann, der sich mit seinem Blindenstock auf dem Weg zur Arbeit orientierte und über zwei E-Scooter stürzte, die quer zu einer Hauswand standen. Er erlitt einen Oberschenkelhalsbruch und verlangte (unter anderem) 20.000 Euro Schmerzensgeld - vergeblich. Die Aufstellweise vor Ort stellte keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Auch blinde Personen müssen mit Hindernissen an Hauswänden rechnen - so etwa Fahrräder, Baugerüste oder Aufsteller von Geschäften und Restaurants. (LG Bremen, 6 O 697/21)