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Rechtstipp: Zahnarzthonorar - Klickt eine Freundin aus Versehen auf "Ja", ist dennoch nicht zu zahlen
Hat sich eine Fraueinen Kostenvoranschlag für eine kieferorthopädische Behandlung per E-Mailschicken lassen und leitet sie diese E-Mail an eine befreundete Zahnärztin (diein Brasilien lebt) weiter, so muss sie die Kosten (hier ging es um rund 1.800€) nicht bezahlen, wenn die Freundin aus Versehen den Bestätigungslink anklicktund das Angebot damit annimmt. Ein Vertrag komme nur zustande, wenn dieWillenserklärung entweder von der Person selbst oder von einer bevollmächtigtenVertreterin abgegeben werde. Beides war hier nicht der Fall. Außerdem hatte diePatientin innerhalb von zwei Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigungmitgeteilt, dass sie keinen Vertrag habe schließen wollen. Diese Erklärung seieine wirksame Anfechtung wegen Inhaltsirrtums. (AmG München, 231 C 18392/24) -vom 23.10.2024