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Rechtstipp: Wohngeld - Wer sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht, der geht leer aus

14.04.2022

Ein Mann, der nicht arbeitet (bis zum Jahr 2014 war er als Informatiker in verschiedenen Berufsfeldern beschäftigt), hat keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn er sich nicht ernsthaft um eine ihm zumutbare Arbeit kümmert und damit "die Erhöhung seines Einkommens unterlässt". Staatliche Leistungen sollen nicht gewährt werden, wenn "aus objektiver Sicht die finanziellen Verhältnisse (...) so gestaltet sein könnte, dass die Belastungen aus eigenen Mitteln" getragen werden können. Sind die vorgelegten Bewerbungen jedoch "nichtssagend" und hat er ein Stellenangebot in einem anderen Bundesland - als Single - mit Blick auf den "auswärtigen Standort" abgelehnt, so kann er kein Wohngeld erhalten. (VwG Berlin, 21 K 170/20)

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