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Rechtstipp: Wohngeld - Der Freibetrag für Bürgergeld ist unerheblich

03.03.2026

Auch wenn ein Mannweit mehr Vermögen besitzt als es die Vermögensfreiheitsgrenze für den Bezugvon Bürgergeld eigentlich zulässt (hier besaß er 57.000 €, die Grenze ist40.000 €), kann er Anspruch auf Wohngeld durchsetzen. Ein »erheblichesVermögen«, das den Bezug von Wohngeld eigentlich ausschließt, sei nichtschematisch mit 40.000 Euro erreicht. Es sei entscheidend, ob es im Einzelfallzumutbar sei, dass das Vermögen zur Deckung des Wohnbedarfs eingesetzt wird.Eine starre Vermögensgrenze sei abzulehnen. Es müssen die individuellenUmstände geprüft werden - auch ein höheres Vermögen könnte unschädlich oderauch ein kleinerer Wert könnte ausnahmsweise erheblich sein. Die40.000-Euro-Grenze gelet nur für den Bereich des Sozialgesetzbuchs. (OVGBerlin-Brandenburg, 6 B 3/25) - vom 11.12.2025

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