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Rechtstipp: Wird erst am Kosmetik-Behandlungstag aufgeklärt, gibt es das Geld zurück

06.03.2026

Bezahlt eine Frau für ein Permanent Make-up bereits im Voraus 120 Euro an eine Kosmetikerin, wird sie erst beim Behandlungstermin über die gesundheitlichen Risiken aufgeklärt, und entscheiden die beiden, die Behandlung nicht durchzuführen, so darf die Kosmetikerin nicht das Geld behalten und lediglich einen Gutschein anbieten. Sie muss der Kundin das Geld erstatten (plus Zinsen), weil sie nicht - wie es gesetzlich vorgeschrieben ist - vor Vertragsschluss umfassend über mögliche Risiken der Behandlung aufgeklärt hatte. Die Kundin durfte vom Vertrag zurücktreten, es lag keine kostenpflichtige Stornierung vor. (AmG München, 191 C 11493/25) - vom 03.10.2025

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