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Rechtstipp: Wettbewerbsrecht - Nur mit echten "Highlights" darf geworben werden

12.03.2025

Die Werbung für Preisermäßigungen (beispielsweise mit prozentualen Rabatten oder Begriffen wie »Preis-Highlight«) muss sich auf den niedrigsten Preis innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung beziehen. Wirbt ein Discounter mit einem solchen »Preis-Highlight« von 1,49 Euro (für Ananas), obwohl das Produkt kurz zuvor für 1,29 Euro zu kaufen war, so liege eine »Preisschaukelei« vor, die verboten werden dürfe. Es liege eine unrechtmäßige Irreführung der Verbraucher vor. (EuGH, C-330/23) - vom 26.09.2024

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