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Rechtstipp: Wettbewerbsrecht - Mit nicht vorhandenen Sternen darf ein Hotel nicht werben
Ein Hotel darf auf seiner Internetseite nicht mit Sternen unter Hinweis auf eine DEHOGA-Klassifizierung werben, wenn eine solche Klassifizierung gar nicht vorliegt. Dabei handele es sich um »irreführende Werbung« und um einen Wettbewerbsverstoß. In dem konkreten Fall warb das Hotel mit drei fünfzackigen Sternen, die angeklickt werden konnten, wobei dann der Hinweis erschein, dass es sich um eine DEHOGA-Klassifizierung handele - was tatsächlich nicht stimmte. Der Hotelbetreiber wurde auf Unterlassung verklagt - zu Recht. Sterne stehen in der Hotelbranche für Güte und Qualität. Damit dürfe nicht »geschwindelt« werden. (LG Traunstein, 1 HK O 2790/22)