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Rechtstipp: Wettbewerbsrecht - Eine mobile Friseurin darf nicht zu heftig werben

24.07.2024

Ist eine Friseurin aus einem Salon als Arbeitnehmerin ausgestiegen, und macht sie sich als mobile Friseurin selbstständig, so kann ihr ehemaliger Arbeitgeber es ihr untersagen lassen, im Internet für sich zu werben (hier unter anderem damit, dass sie als "Fachspezialistin und mobile Friseurin" das "exklusive Friseurerlebnis nach Hause bringt"). Ist sie nicht in der Handwerksrolle eingetragen, so hat sie nicht das Recht dazu. Sie habe gegen die Marktverhaltensregelung verstoßen, nachdem der "selbstständige Betrieb (...) nur den in der Handwerksrolle Eingetragenen gestattet ist." (OLG Karlsruhe, 6 U 28/23)

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