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Rechtstipp: Werden 53 Hunde vernachlässigt, gibt es ein Tierhaltungsverbot
Hält ein Ehepaar insgesamt 53 Hunde (hier der Rasse Greyhound) in seinem Wohnhaus, wo die Tiere vom Veterinäramt in einem schlechten Pflegezustand vorgefunden werden und für die es erhebliche Mängel in der tierärztlichen Versorgung gab, so können sich die Eheleute nicht gegen die Wegnahme der Tiere wehren. Auch ein für die Zukunft ausgesprochenes Tierhaltungsverbot sei einzuhalten. Waren die tierschutzrechtlichen Verstöße zahlreich und gravierend, so kann auch der "Wunsch" der Eheleute, künftig wenigstens drei Tiere halten zu dürfen nicht erfüllt werden. Das gelte insbesondere deswegen, weil das Ehepaar uneinsichtig war und die Zustände verharmlost hatte. (VwG Koblenz, 3 K 374/23)