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Rechtstipp: Wer Vodka auf einer Klassenfahrt kauft, kann nach Hause fahren

08.03.2024

Kaufen (hier insgesamt 7) Schüler einer 10. Klasse eines Gymnasiums auf einer Klassenfahrt Alkohol (hier 2 Falschen Vodka), obwohl das ausdrücklich untersagt worden war, so dürfen die Schüler vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die durch die verfrühte Rückreise entstandenen Mehrkosten darf der Schulträger (hier war das das Land Berlin) den Eltern in Rechnung stellen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Eltern mit der Anmeldung für die Fahrt unterschrieben hatten, "etwaige Zusatzkosten bei vorzeitiger Heimreise zu tragen". Die Eltern hätten allenfalls gegen die Anordnung der vorzeitigen Anreise angehen können. Haben sie das nicht getan, so ist die daraus entstandene Kostenfolge zu tragen. (VwG Berlin, 3 K 191/23)

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