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Gibt ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle an, seit mehreren Jahren täglich Cannabis zu konsumieren, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn ein Fahreignungsgutachten ergibt, dass der Mann süchtig ist. Dass er sich im Straßenverkehr (noch) nichts hat zu Schulden kommen lassen, sei dann unerheblich. Er kann den Führerschein erst nach einer nachhaltigen Entgiftung und Entwöhnung wieder erlangen, die üblicherweise nach einem Jahr nachgewiesener Abstinenz anzunehmen ist. (VwG Trier, 1 L 3014/22)