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Rechtstipp: Wer Mitschüler schlägt, fährt nicht mit in die Skifreizeit

04.04.2024

Schlägt ein Junge einem Mitschüler (hier in der 9. Klasse) mit der flachen Hand ins Gesicht, und ist es nicht das erste Mal, dass er in der Schule (auch schon durch physische Gewalt) auffällt, so kann er von einer anstehenden Skifreizeit ausgeschlossen werden. Haben Elterngespräche, Wiedergutmachungen, polizeiliche Präventionsarbeit und ein Tadel sowie ein bereits einmal ausgesprochener Verweis keine Besserung gebracht, so ist der Ausschluss von der Klassenfahrt angemessen. Stellt die Klassenkonferenz fest, dass der Schüler "keine Einsicht in die Notwendigkeit gewaltfreier Konfliktlösung" hat, so muss er zu Hause bleiben. Ist gesetzlich ein Ausschluss von bis zu zehn Tagen grundsätzlich erlaubt, so dürfe dieser auch für die Zeit einer Klassenfahrt ausgesprochen werden. (VwG Berlin, 3 L 61/24)

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