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Rechtstipp: Wer gegen seuchenrechtliche Anordnungen verstößt, der geht leer aus
Wird auf dem Hof eines Rinder-Landwirts ein hochansteckendes Rinderherpesvirus entdeckt und müssen mehr als 435 Tiere getötet werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, so bestehe zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung aus der Tierseuchenkasse, den der Landwirt hier mit 173.000 Euro bezifferte. Stellen die Behörden aber fest, dass der Landwirt gegen »tierseuchenrechtliche Schutzanordnungen« verstoßen hat, was »eine Entstehung oder Ausbreitung der Seuche gefördert hat« (er hat unter anderem gegen das Belegungsverbot, gegen die Verpflichtung, die Tiere in geschlossenen Ställen zu halten und gegen das Betretungsverbot verstoßen) und seien außerdem weiterhin Tiere besamt oder gedeckt worden, so kann er wegen dieser Verstöße keine Entschädigung verlangen. (VwG Aachen, 6 K 166/21) - vom 22.01.2025