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Rechtstipp: Wer die Schule monatelang ausspioniert, der fliegt
Hat sich ein Schüler der Oberstufe eines Gymnasiums durch Manipulation eines schulischen Rechners das "Administratorpasswort" besorgt und einen so genannten "Keylogger" installiert, so muss er die Schule verlassen, wenn er mithilfe des Zugangs monatelang interne Informationen im (eigentlich geschützten) Lehrerkanal ausspioniert und Daten der Schulleitung abruft. Es liege ein schweres Fehlverhalten vor, dass die "schwerste Ordnungsmaßnahme" nach sich ziehen müsse. Der Schüler ist auf eine andere Schule zu verweisen, weil er mit krimineller Energie vorgegangen ist und das Vertrauen in seine Integrität irreparabel zerstört hat. In einem solchen schweren Fall musste auch nicht zunächst ein Schulverweis angedroht werden. (VwG Berlin, 3 L 610/24) - vom 13.11.2024