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Rechtstipp: Wegen eines Einbruchs darf ein Polizist nicht zu hohes Risiko gehen
Verursacht ein Polizeibeamter bei einem Einsatz mit dem Dienstfahrzeug einen Unfall, so kann er für den dabei entstandenen Schaden in Regress genommen werden, wenn er bei unübersichtlicher Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt. Das ist jedenfalls der Fall, wenn der Polizist innerorts mit mehr als 90 km/h zur Adresse rast, für die ein »gegenwärtig stattfindender Einbruch« gemeldet worden ist. Er kollidierte trotz starker Bremsung mit einem anderen Pkw mit einer Geschwindigkeit zwischen 30 und 35 km/h. Weil die konkreten Verkehrsverhältnisse eine größere Vorsicht und eine niedrigere Geschwindigkeit verlangt hätten, muss der Beamte wegen grober Fahrlässigkeit die Hälfte (knapp 4.200 €) des Schadens am Dienstwagen ersetzen. Das hohe Risiko war nicht angemessen, weil es nicht um eine akute Gefährdung von Personen gegangen war. (VwG Berlin, 5 K 65/21)