Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Was jahrelang geduldet wurde...

Rechtstipp: Was jahrelang geduldet wurde, kann nicht plötzlich "fristlos Kündigung" bedeuten

04.12.2024

Hat ein Mann als Geschäftsführer eines Vereins, dessen Ziel die Förderung der Zucht von (hier: Oldenburger) Pferden ist, jahrelang vom Arbeitsvertrag abweichend eigenmächtig praktiziert, so darf ihm nicht fristlos gekündigt werden, wenn er "schuldrechtliche Verpflichtungen" mit Beratern eingegangen ist, die den Verein Honorare in Höhe von mehr als 200.000 Euro gekostet haben. Ihm könne sein Verhalten nicht plötzlich zum Vorwurf gemacht werden. Sollte er "ungünstige" Verträge abgeschlossen haben, so sei dieser Fehler allenfalls abzumahnen. Auch muss er die Beraterhonorare nicht dem Verein erstatten. (LAG Niedersachsen, 10 SLa 78/24) - vom 24.09.2024

Mit Freunden teilen