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Rechtstipp: Vollkaskoversicherung - Für tiefergelegte Ferraris sind öffentliche Straßen nicht gemacht
Befährt ein Mann mit seinem serienmäßig tiefergelegt Ferrari eine innerörtlich Seitenstraße und kommt es durch Aufsetzen des Fahrzeugs zu einem Schaden (hier in Höhe von knapp 60.000 €), so kann die (Voll-)Kaskoversicherung, bei der das Auto versichert ist, Schadenersatz gegen die Gemeinde (als Träger der Straße) nicht durchsetzen. Konnte der Ferrari-Fahrer die Unebenheit (hier ging es um einen "nicht nur geringfügig herausstehenden Kanaldeckel") erkennen können und hat er seine Fahrweise nicht angepasst, so stehe die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hinten an. Auch, wenn das Fahrzeug serienmäßig tiefergelegt ist, bedeutet die Zulassung für den allgemeinen Straßenverkehr gerade nicht die Zusicherung, dass alle öffentlichen Straßen gefahrlos benutzt werden könnten. (OLG Koblenz, 12 U 1012/21)