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Rechtstipp: Vögel dürfen von Mietern nicht angefüttert werden
Ein Mieter hat nicht das Recht, auf seinem Balkon ein Vogelhäuschen aufzustellen und die Vögel zu füttern. Dadurch drohen erhebliche Verunreinigungen der darunter liegenden Balkone und Markisen mit Futterresten und Vogelkot. Hat der Vermieter den Mieter mehrmals erfolglos aufgefordert, das Füttern zu unterlassen, so kann er den Mieter auf Unterlassung verklagen. Zwar könne nicht vollständig verhindert werden, dass sich grundsätzlich Vögel auf Balkonbrüstungen und Fensterbrettern setzen. In dem Füttern der Vögel liege aber eine erhebliche Erhöhung der Gefahr der Verunreinigung. Und das stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung dar. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 3812/21)