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Steuertipp: Umsatzsteuer - Früher war das E-Paper noch "nichts wert"
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Rechtstipp: Vielfältige Ampelmännchen dürfen leuchten
Hat eine StadtFußgängerampeln mit Motiven von gleichgeschlechtlichen Paaren installiert, sokann ein Mann nicht verlangen, dass diese wieder gegen herkömmliche Motiveausgetauscht werden. Gibt es neben den Motiven lesbischer und schwuler Paareauch weiterhin heterosexuelle Paare, so sei »überhaupt nicht erkennbar«, dasser in seinen Rechten verletzt werde, etwa in Fragen der sexuellenSelbstbestimmung. Die Ampelzeichen zeigen die gesellschaftliche Realität undVielfalt. Auch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung liegt nicht vor. (VwGHannover, 7 A 4883/23) – vom 23.09.2025