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Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Beamtenrecht - Eine 5.000-Euro-Überzahlung muss auch einem Prof. auffallen

25.04.2022

Wechselt ein Beamter den Dienstherrn und geht er in ein anderes Bundesland (hier ging es um einen Professor, der ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Universitätsprofessor in einem anderen Bundesland angenommen hatte), so muss er Bezüge zurückzahlen, die aus Versehen noch vom "alten" Dienstherrn überwiesen worden sind, obwohl er für diesen Monat bereits vom "neuen" Dienstherrn bezahlt wurde. Die Tatsache, dass er über seinen Wechsel rechtzeitig informiert hatte, so dass der alte Dienstherr die Überzahlung selbst zu verantworten habe, ändere nichts an seiner Verpflichtung, das Geld zurückzuzahlen. Hat der ehemalige Dienstherr die Überzahlung zeitnah erkannt und zur Erstattung aufgefordert, so sei dem Folge zu Leisten. (VwG Koblenz, 5 K 1066/21)

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