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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Wer "zugedröhnt" mit dem E-Scooter fährt, fährt erst mal gar nicht mehr
Fährt ein Mann mit seinem E-Scooter, und wird bei einer Polizeikontrolle festgestellt, dass er mehrere Betäubungsmittel (unter anderem Kokain) im Blut hat, so muss er neben einem Bußgeld (hier: 500 €) auch ein Fahrverbot (hier ausgesprochen für einen Monat) hinnehmen. Der Mann kann nicht argumentieren, dass beim "Verwenden eines E-Scooters" nicht regelmäßig ein Fahrverbot anzuordnen sei. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken macht deutlich, dass sich jeder Fall "für eine Beurteilung der abstrakten Gefahr" separat angeschaut werden muss. Es komme nicht nur auf die "geringe Masse und Geschwindigkeit" des E-Scooters an, sondern auch darauf, was eine "unsichere oder unberechenbare Fahrweise" im Straßenverkehr als Folge haben könnte. (Pfälzisches OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 40/21)